Rechtliches
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Oktober 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Buchheim Metall- und Stahlbau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Metallbau-Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlungsbedingungen:
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- 40% bei Fertigstellung in der Werkstatt
- 30% nach Montage/Abnahme ohne Abzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Leistung
Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Liefertermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und Erbringung einer vereinbarten Anzahlung.
§ 5 Aufmaß und Planung
Das Aufmaß vor Ort erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung notwendigen Angaben zu machen und bauliche Gegebenheiten mitzuteilen.
Änderungen gegenüber dem Aufmaß, die sich erst bei der Montage ergeben, können zu Mehrkosten führen, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels ablehnt.
§ 7 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
Für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lichtenau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Buchheim Metall- und Stahlbau GmbH
Leihbühl 1
33165 Lichtenau
Telefon: 05295 9864-0
E-Mail: info@buchheim.me
Geschäftsführer: Ulrich Buchheim
Amtsgericht: Paderborn
HRB: [Nummer]
USt-IdNr.: [Nummer]
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